Neben den üblichen Beschaffungswegen (zum Beispiel im Rahmen einer Ausschreibung), die Schulträger zur Verfügung haben, gibt es weitere Möglichkeiten, die durch Rahmenverträge eröffnet werden.
Hierbei ist im Vorfeld zu prüfen, ob der Schulträger zum Kreis der Bezugsberechtigten zählt.
Alle Informationen zu den Rahmenverträgen des Bildungsministeriums, des Pädagogischen Landesinstituts und des Landesbetriebs Daten und Information finden sich unter bildungsnetz.bildung-rp.de/schulische-hard-und-software/ausschreibungen-und-rahmenvertraege.
Sollen die Geräte in ein MDM (Geräterverwaltung und Administration) integriert werden, müssen sie gegebenenfalls über einen vom Hersteller entsprechend autorisierten Händler bezogen werden, damit sie ohne manuelle Einschreibung im MDM verfügbar sind.
Eine Absprache zwischen Schule und Schulträger bzgl. Beschaffung und Administration von mobilen Endgeräten sollte dabei immer erfolgen.
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