Je nach Betriebssystem des mobilen Gerätes bieten die Hersteller eigene webbasierte Verwaltungsportale an. Diese dienen als Schnittstelle zwischen dem „Herstelleruniversum“ und dem gewählten MDM. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (auch AV-Vertrag oder AVV) kann oft nicht abgeschlossen werden. Es stehen meist nur die jeweiligen Standardvertragsklauseln zur Verfügung.
Sollen hier zum Beispiel auch (über die Geräteregistrierung und den App-/Softwareerwerb hinaus) die herstellereigenen Cloud- und Accountdienste für das Speichern von pädagogischen Daten (Unterrichtsinhalten) genutzt werden, müssen bestimmte Maßnahmen durchgeführt und Regeln eingehalten werden, um ein ausreichendes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Dabei handelt es sich immer um technische und organisatorische Maßnahmen beziehungsweise Regeln.
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