Datensicherung, Datensicherheit

Für die Datensicherung sind die Nutzerinnen und Nutzer selbst verantwortlich. Als Sicherungsmöglichkeit sollte eine DS-GVO-konforme Datenablage zur Verfügung gestellt werden. Alternativ müssten externe Speichermedien zum Einsatz kommen. Dort können die gesicherten Daten nach einem Gerätetausch wieder abgerufen werden.

Automatische Datensicherungen können unter gewissen Voraussetzungen mittels zusätzlicher Software erfolgen. Eine vollautomatische Sicherung in die Cloud eines Geräteherstellers ist in der Regel nicht DS-GVO-konform möglich.

Um die Daten bei einem möglichen Geräteverlust zu schützen, sollten sie bereits lokal verschlüsselt sein. Die Möglichkeiten, Daten auf einem mobilen Gerät zu verschlüsseln, variieren je nach dem verwendeten Betriebssystem und dessen Version. Viele neuere Geräte verfügen mittlerweile über eine Option zur Speichergrundverschlüsselung. Dies ist eine Verschlüsselungstechnik, die auf dem jeweiligen Gerät bereits integriert ist und das komplette Gerät inklusive gespeicherter Daten verschlüsselt. Die Speichergrundverschlüsselung setzt in der Regel ein Einschalt- bzw. Display-Kennwort voraus. Daher sollte auf mobilen Geräten generell eine Zugangssperre in Form eines Display-Kennwortes gesetzt werden.


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