Was sind die Rahmenbedingungen für den Einsatz des Avatars?

In Rheinland-Pfalz stehen erkrankten Schülerinnen und Schülern über das Regionalen Kompetenzzentren Avatare zur Verfügung.

Die Schule übernimmt die Rolle des Entleihers. Die Ausleihe erfolgt kostenfrei. Eine Einbindung des Avatars in das schulische WLAN ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich, da die Geräte über eine mobile Datenverbindung verfügen.

Während des Einsatzzeitraums wird die Schülerin oder der Schüler durch die Krankenhauslehrkraft oder die für den Hausunterricht beauftragte Lehrkraft pädagogisch begleitet.

Die Schule informiert die Sorgeberechtigten sowie die Schülerinnen und Schüler der Klasse über den geplanten Einsatz. 

Hierfür stehen entsprechende Informationsmaterialien zur Verfügung.