Nach Einschätzung des LfDI stützen sich die Datenverarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Telepräsenzroboters auf §§1 Abs. 6, 67 SchulG und es bedarf insofern keiner spezialgesetzlichen Regelung bzw. einer Einwilligungserklärung der Eltern [der Klassenkameradinnen und -kameraden].
Abgesehen davon kommt einer Unterrichtung der Eltern und der Lehrkräfte nach Art.
13 DS-GVO eine besondere Bedeutung zu. Ebenfalls müssen weitere Rahmenbedingungen, wie
das Vorliegen einer Vertraulichkeitsverpflichtung der Eltern des betroffenen Kindes, erfüllt sein.
Hierzu haben wir entsprechende Mustertexte angefertigt, die Sie im Anhang zu diesem Beitrag finden.