Informationen zum Datenschutz

Nach Einschätzung des LfDI stützen sich die Datenverarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Telepräsenzroboters auf §§1 Abs. 6, 67 SchulG und es bedarf insofern keiner spezialgesetzlichen Regelung bzw. einer Einwilligungserklärung der Eltern [der Klassenkameradinnen und -kameraden].
Abgesehen davon kommt einer Unterrichtung der Eltern und der Lehrkräfte nach Art. 13 DS-GVO eine besondere Bedeutung zu. Ebenfalls müssen weitere Rahmenbedingungen, wie das Vorliegen einer Vertraulichkeitsverpflichtung der Eltern des betroffenen Kindes, erfüllt sein.
Hierzu haben wir entsprechende Mustertexte angefertigt, die Sie im Anhang zu diesem Beitrag finden.
anhängende Datei(en)
01_Einleitendes_Informationsschreiben_an_Erziehungsberechtigte_2023.pdf
404kb
02a_Techn._u_rechtliche_Informationen_fuer_Erziehungsberechtigte_2023.pdf
404kb
02b_Techn._u_rechtliche_Informationen_fuer_Lehrkraefte_2023.pdf
404kb
03_Verpflichtung_Vertraulichkeit_Videokonferenz_Schule.pdf
404kb
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