Wer kann einen Antrag stellen und wie ist der Ablauf?

Die Klassen- bzw. Schulleitung oder die Lehrkraft im Hausunterricht, regt die Unterstützung des nicht schulischen Unterrichts durch den Einsatz eines Avatars an. Auch Eltern sowie volljährige Schülerinnen und Schüler können den Einsatz vorschlagen und wenden sich dazu zunächst an die Schulleitung.

Der Ausstattung mit einem Avatar liegt immer die Genehmigung von Hausunterricht zugrunde. Der von allen Sorgeberechtigen unterschriebene Antrag ist mit einem fachärztlichen Attest über die Schulleitung bei der bzw. dem für die Schule zuständigen Schulaufsichtsbeamtin bzw. Schulaufsichtsbeamten zu stellen. Aus dem fachärztlichen Attest muss hervorgehen, dass Hausunterricht notwendig ist und aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen den Einsatz eines Avatars bestehen. Hier finden Sie eine Vorlage für den Facharzt, zur Bestätigung das keine medizinischen Bedenken gegen den Avatareinsatz vorliegen.

Die Schulbehörde ermittelt im Einzelfall den Bedarf und entscheidet im Rahmen der schulorganisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen über den Antrag.

Die bei der Genehmigung des Hausunterrichts mit der Durchführung und Organisation des Unterrichts beauftragte Schule ist wird bei Bereitstellung eines Avatars Entleiher und ist für die Organisation sowie für den Einsatz des Telepräsenzroboters im Unterricht zuständig.

Im Einzelfall kann ein Avatar an einer Klinik im Rahmen von Krankenhausunterricht eingesetzt werden. Der Avatareinsatz wird durch die vor Ort zuständige Krankenhauslehrkraft mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin abgeklärt, organisiert und koordiniert. Wird das Kind oder der/die Jugendliche in einer Klinik behandelt, erfolgt eine Beratung im psychosozialen Klinikteam, ob die Verwendung eines Avatars in Frage kommt.

Nach Genehmigung des Hausunterrichts leitet die Stammschule per E-Mail die Genehmigung an das Regionale Kompetenzzentrum / Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz (verleih@digikomp.bildung-rp.de) und beantragt die Ausleihe des Avatars.


Die Verfahrensschritte und Zuständigkeiten sind im hinterlegten Diagramm „Diagramm_Verfahrensschritte_und_Zuständigkeiten“ dargestellt. 

Weiter geht es mit dem Schritt Ausleihe und Implementierung des Avatars