Ausleihe eines Avatars und Implementierung: Wie sieht der "Start" mit dem Avatar aus?

Nach Genehmigung des Hausunterrichts leitet die Stammschule per E-Mail die Genehmigung an das Regionale Kompetenzzentrum / Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz (verleih@digikomp.bildung-rp.de) und beantragt die Ausleihe des Avatars.

Anschließend prüft das Regionale Kompetenzzentrum die Verfügbarkeit eines Avatars. Sofern ein Gerät verfügbar ist, wird mit der Stammschule ein Termin für die Übergabe und Einrichtung vereinbart.

  • Stammschule Benennt eine Lehrkraft als pädagogische Ansprechperson für die Schülerin oder den Schüler
  • Schule unterzeichnet Nutzungsbedingungen als Entleiher; pflegt Übersichtsblatt mit Kontakten aller Beteiligter; beauftragt Lehrkraft, Schülerin oder Schüler in die Nutzung einzuweisen.
  • Im Rahmen des gemeinsamen Termins erfolgen die technische Einrichtung des Avatars, die Einbindung in das schulische WLAN, die Übergabe des Geräts, die Einweisung der beteiligten Personen sowie die Vorstellung des Avatars.
  • Im Anschluss kann der Einsatz beginnen. Nach Beendigung des Einsatzes wird der Avatar an das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz zurückgegeben.
  • In regelmäßigen Abständen erfolgt danach eine freiwillige, nicht personenbezogene Evaluation.

Details zur Implementierung des Avatars und weitere Informationen können nachgelesen werden im angehängten Dokument Einsatz des Avatars – Verfahrensschritte.

Die Anhänge finden Sie in der separaten Kachel Anhänge