Werden meine Reisekosten bei Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen erstattet?

Landesbediensteten werden auf Antrag Reisekosten nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes (LRKG) in der jeweils geltenden Fassung erstattet. Die Antragsstellung erfolgt über das IPEMA-Portal.

Für Teilnehmende, die nicht im Landesdienst stehen, werden (sofern nicht anders angekündigt) keine Reisekosten, Verpflegungs- oder Übernachtungsleistungen übernommen.

Bei regionalen Veranstaltungen bspw. in Ihrem kommunalen Medienzentren können keine Reisekosten erstattet werden.

Hier finden Sie weitere Information zur Abrechnung von Reisekosten.

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