Landesbediensteten
werden auf Antrag Reisekosten nach den Bestimmungen des
Landesreisekostengesetzes (LRKG) in der jeweils geltenden Fassung
erstattet. Die Antragsstellung erfolgt über das IPEMA-Portal.
Für Teilnehmende, die nicht im Landesdienst stehen, werden (sofern nicht anders angekündigt) keine Reisekosten, Verpflegungs- oder Übernachtungsleistungen übernommen.
Bei regionalen Veranstaltungen bspw. in Ihrem kommunalen Medienzentren können keine Reisekosten erstattet werden.
Hier finden Sie weitere Information zur Abrechnung von Reisekosten.