Die hier genannten technischen Anforderungen sind unabhängig von den bei der Auswahl von Betriebssystem und Anwendungen zu beachtenden pädagogischen und inhaltlichen Erwägungen.
Anforderungen an das Betriebssystem
Datensparsamkeit
Das Betriebssystem sollte möglichst wenig Daten automatisch erheben und übermitteln. Gegebenenfalls ist dazu eine separate Konfiguration notwendig.Zentrales Management
Konfigurationen, Einschränkungen und (De-)Installationen sollten zentral vorgenommen werden können. Idealerweise ist das Management ortsunabhängig und ohne physische Verbindung möglich.Update- beziehungsweise Upgrade-Fähigkeit
Um eine lange Nutzungsdauer und die Einhaltung der IT-Sicherheit zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass das Betriebssystem über einen längeren Zeitraum mit Sicherheits-Updates beziehungsweise Betriebssystem-Upgrades durch den Gerätehersteller versorgt wird.
Anforderungen an die App-Verteilung
Volumenlizenzen, keine In-App-Käufe
Jedes Endgerät benötigt jeweils eine eigene Lizenz für jede installierte App. Da In-App-Käufe nur personalisiert möglich sind, scheidet diese Variante für den schulischen Einsatz aus. Teilweise bieten die Softwarehersteller Mengenrabatte an. Volumenlizenzen bieten sich für ein zentrales Deployment an.
Zentrales Deployment, zentrale Konfiguration
Zur Vereinfachung der Administration und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Lizenzierung sollte die Softwareinstallation über ein zentrales Deployment erfolgen. Optional ist hier die Möglichkeit eines Self-Service-Stores zu nennen.
Sofern Konfigurationen der jeweiligen Software erforderlich sind, sollte dies ebenfalls über ein zentrales Management erfolgen. Idealerweise ist das Management ortsunabhängig, ohne physische Verbindung und ohne Benutzereingriff möglich.Wählbare Datenablage
Bei der Auswahl von Software ist darauf zu achten, dass Daten/Dateien wahlfrei im Dateisystem abgelegt werden können. Dies erleichtert auch die Datensicherung. Eine ausschließliche Speicherung der Daten in der Cloud des jeweiligen Herstellers ist zu vermeiden. Gegebenenfalls muss eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit dem jeweiligen Hersteller abgeschlossen werden.
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