Im Praxisbereich von Schule.Medien.Recht. finden Sie u. a. eine "Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik". Diese kann kopiert und in ein Dokument im Schuldesign eingefügt werden. Optionale Passagen sind entsprechend gekennzeichnet. So können Sie die Texte an den individuellen Bedarf anpassen. Der Wortlaut in den übernommenen Passagen bleibt dabei unverändert.
Wir empfehlen Ihnen, bei der Formulierung eines Informationsschreibens mindestens auf folgende Punkte hinzuweisen:
Kontaktdaten der Schulleitung
Art der Daten, die potentiell erhoben werden (z. B. Fotos, Videos, Tonaufnahmen)
Freiwilligkeit der Aufnahmen, bei Widerspruch ist keine Angabe von Gründen notwendig, es entstehen keine Nachteile bei Widerspruch
Information darüber, wer die Daten erhält bzw. nutzt, es erfolgt eine datensichere Speicherung - mit Angabe, wie Daten gespeichert werden
Dauer der Datenspeicherung oder Information über Löschzeitpunkt
Die unterschiedlichen Arten und Zwecke der Datenverarbeitungen sollten so konkret und verständlich wie möglich formuliert sein.
Wir empfehlen daher, die Frage der Einwilligung (in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten) im Rahmen von Elternabenden zu besprechen, bei denen die Sorgeberechtigten zusätzliche Informationen erhalten, um bestimmte Zusammenhänge und Fachbegriffe begreifen und ihre Sorgen und Bedenken äußern zu können.
Die Mustervordrucke werden laufend aktualisiert und ergänzt - z. B. durch ein „Informationsblatt Datenverarbeitung zur 1:1-Ausstattung“ für Eltern.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihr Regionales Kompetenzzentrum.
Zur Übersicht Auf dem Weg zur 1:1-Ausstattung