Die Krankenhauslehrkraft, die Lehrkraft im Hausunterricht (genehmigter Hausunterricht durch den zuständigen Schulrat oder die Schulrätin) oder die Klassen- bzw. Schulleitung der Heimatschule regt die Unterstützung des nicht schulischen Unterrichts bzw. die Ergänzung des Krankenhausunterrichts durch den Einsatz eines Avatars an. Auch Sorgeberechtigte sowie volljährige Schülerinnen und Schüler können den Einsatz vorschlagen und wenden sich dazu zunächst an die Leitung der Schule. Zudem muss gewährleistet sein, dass gegen den Einsatz keine ärztlichen Bedenken bestehen.
Sobald die Voraussetzungen geklärt sind, kann der Avatar über das Buchungssystem der Medienzentren (inMIS) durch die Schule gebucht werden. Hier geht es direkt zum entsprechenden Datensatz.
Details zu den Verfahrensschritten und Zuständigkeiten für den Einsatz des Avatars können nachgelesen werden im angehängten Dokument Einsatz des Avatars – Verfahrensschritte.
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