Ist der Einsatz von Text erzeugender KI im Unterricht zulässig?

Der Einsatz von KI-Anwendungen wird in vielen Lebens- und Arbeitsbereichen an Bedeutung gewinnen. Im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule, zu dem auch der verantwortungsbewusste und sichere Umgang mit Medien in der digitalen Welt gehört (§ 1 Abs. 6 SchulG), ist es auch Aufgabe der Schule, Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts mit KI vertraut zu machen und gemeinsam in einem geschützten Raum zu erfahren, wie KI-basierte Textgeneratoren funktionieren, welche Potenziale, aber auch welche Risiken damit verbunden sein können.

Ein Verbot, KI im Unterricht zu thematisieren und didaktisch zu nutzen, kann vor dem Hintergrund einer sich äußerst dynamisch entwickelnden Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler keine tragfähige Antwort sein. Es ist daher wichtig, dass sich Unterricht und Schule weiter öffnen und die Entwicklungen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern reflektiert werden. Es liegt auf der Hand, dass KI für Schülerinnen und Schüler von großem Interesse ist und daher stark an ihre Lebenswelt anknüpfen kann.

(vgl. Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen: Ein Handlungsleitfaden, Ministerium für Schulen und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)